Nicht nur Kaufunktion, sondern gerade im Frontbereich sind ein ästhetisch ansprechendes Behandlungsergebnis ein wichtiges Behandlungsziel. Festsitzende, implantatgetragene Zähne sollen nicht nicht nur aussehen wie eigene, sondern fühlen sich auch so an! Wer unbeschwert sprechen, essen und lachen will, muss sich auf seine Zähne verlassen können. Voraussetzungen für ein gutes Behandlungsergebnis zum Wohle des Patienten sind eine exakte Planung und eine enge Zusammenarbeit zwischen Kieferchirurg, Zahnarzt und Zahntechniker. Eine Implantation kann in jedem Alter nach Abschluss des Kieferwachstum erfolgen. Sie ist sowohl unmittelbar nach der Zahnentfernung (Sofortimplantation) als auch noch Jahre nach dem Zahnverlust möglich.
Die Kosten einer Implantatversorgung hängen vom Einzelfall ab. Entscheidend sind die Zahl der Implantate und der Schwierigkeitsgrad des Eingriffs. Falls erforderlich, kommen Kosten für den Knochenaufbau oder zusätzliche operative Maßnahmen dazu. Seit Anfang 2005 erstatten auch die gesetzlichen Krankenkassen zu einem Teil die anfallenden Behandlungskosten für implantatgetragenen Zahnersatz. Private Versicherungen übernehmen meist einen Großteil der Kosten im Rahmen der abgeschlossenen Tarife. In jedem Fall sollte vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan erstellt werden.
Ohne die Sinuslift-Operation ließen sich ein großer Teil implantologischer Eingriffe im seitlichen Oberlkiefer überhaupt nicht mit zuverlässigen bzw. akzeptabelen Erfolgsaussichten durchführen, weil das vorgefundene Knochenangebot oft so gering ist, dass selbst kleine und kurze Implantate keinen ausreichenden Halt finden würden. Im Hohlraum der Kieferhöhle können Implantate nicht verankert werden. Deshalb wird beim Sinuslift die Knochenschicht des Kieferhöhlenbodens so verdickt, dass ausreichend lange und stabile Implantate in diesen Knochen gesetzt werden können. Die Sinuslift-Operation ist heute ein Standardverfahren der zahnärztlichen Implantatchirurgie für den Knochenaufbau im Oberkieferseitenzahnbereich und hat sich in den letzten zehn Jahren als Routineeingriff etabliert.
Durch Einlagerung von Knochen bzw. Knochenersatzmaterial nach vorsichtigem Hochpräparieren der Kieferhöhlenschleimhaut, also ohne diese zu eröffnen, wird der Kieferhöhlenboden angehoben. In diesem aufgebauten Knochen können die Implantate sicher verankert werden und nach knöcherner Konsolidierung, als Einheilung und Verfestigung des Knochens, mit Seitenzähnen versorgt werden. Man unterscheidet ein einzeitiges Vorgehen, bei der die Implantation gleichzeitig mit dem Knochenaufbau erfolgt und ein zweizeitiges Vorgehen, bei der die Implantate erst nach Festigung des Knochens eingesetzt werden. In der Regel ist ein einzeitiges Vorgehen möglich, hierfür muss aber im Kieferhöhlenboden wenigsten noch ein bisschen eigener Knochen vorhanden sein.
Mögliche Einsatzgebiete sind somit zum Beispiel: